Neue allgemeine Corona-Regeln ab dem 16.08.

Wie geht es weiter mit den Jugendarbeitsregeln?


Neue Corona-Verordnung und Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Mit der Änderung der allgemeinen Corona-Verordnung (gültig ab dem 16.08.) werden die Corona-Einschränkungen größtenteils von der lokalen Inzidenz entkoppelt. Es wird auch die Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit in den kommenden Tagen angepasst werden. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald mehr dazu bekannt ist!

Beachtet auch die allgemeine Testpflicht bei Einreise nach Deutschland für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Diese gilt unabhängig davon, ob das Reiseland ein (Hoch-)Risikogebiet ist oder nicht.