Neue Corona-Verordnung zur Jugendarbeit ab dem 07.11.2020

bis voraussichtlich zum 30.11. nur Jugendbildung erlaubt


Neue Corona-Verordnung zur Jugendarbeit - nur Jugendbildungsmaßnahmen im November erlaubt


Voraussichtlich am 06.11. soll die neue Corona-Verordnung zur Jugendarbeit in BaWü veröffentlicht werden, welche ab dem 07.11. gelten soll. Der Landesjugendring gibt vorab Einblick in die Inhalte, welche ihr auf der Seite des LJRs abrufen könnt.

Kern der neuen Verordnung ist das für den weiteren November geltende Verbot von Jugenderholungsmaßnahmen. Angebote der außerschulischen Jugendbildung bleiben aber, mit Auflagen, erlaubt. Nun gilt es für jede JDAV-Aktion abzuwägen, ob die Erholung oder die Bildung im Vordergrund steht. Bedenkt aber, dass Jugendarbeit in der JDAV eine große Bildungskomponente hat. Die JDAV Grundsätze und Bildungsziele bilden eine starke Grundlage dafür.

Weitere Infos findet ihr auf unserer Corona-Seite.