Neue Corona-Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit in BaWü

Wir fassen für euch zusammen


Unsere Zusammenfassung der neuen Corona-Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit in BaWü

Gestern Abend wurde eine überarbeitete Version der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Unser Leitfaden ist angepasst (siehe unsere Corona-Seite), hier ist für die Übersicht die Kurzversion:
- Die maximalen Teilnahmezahlen sind jetzt abhängig von der Corona-Stufe in BaWü. In der aktuellen Alarmstufe II dürfen sich nur Jugendgruppen bis 12 Personen (inkl. JLs) ohne 3G treffen, 3G dürfen Aktionen bis 120 Personen stattfinden, 2G+ bis 420 Personen.
- Es müssen nach wie vor Untergruppen von bis zu 36 Personen gebildet werden.
- Die Maskenpflicht wurde nochmals verschäft. In der Alarmstufe II gilt eine ständige Maskenpflicht, auch bei Angeboten mit Übernachtung innerhalb der Untergruppen, egal wieviel G. Die üblichen Ausnahmen (draußen mit Abstand, bei der Ausübung von Sport, Übernachtungsraum) bleiben bestehen.
- Außerhalb der Ferien gilt für unter-18-Jährige der Schülerausweis als Testnachweis.
- Bei mehrtägigen Aktionen gilt generell mindestens 3G. Es muss zu Beginn des Angebotes ein Testnachweis vorgelegt werden, danach alle 3 Tage. Wir dürfen aber nach wie vor selber Tests beaufsichtigen.