Neue Regeln zu Jugendarbeit und Corona

ab dem 17. Mai


Neue regeln zu Jugendarbeit und Corona ab dem 17. Mai


Zum 17.05. werden die Corona-Regeln zur Jugendarbeit in der entsprechenden Verordnung des Landes BW erneuert. Geplant ist u.a. eine erleichterte Durchführung von Jugendarbeit in Präsenz, auch bei höheren Inzidenzen, sowie eine Perspektive für Angebote mit Übernachtungen ab den Sommerferien.

Da nach der Ankündigung noch zu viele wichtige Fragen offen sind, müssen wir auf den genauen Text der Verordnung warten, bis wir mehr sagen können. Dann wird es auf unserer Corona-Seite wieder ein Update des Leitfadens geben. Mehr Infos gibt es beim Landesjugendring.