Neue und vereinfachte Corona-Regeln für die Kinder- und Jugendarbeit

Die Lockerungen wirken sich jetzt auch auf unsere Arbeit aus


Neue und vereinfachte Corona-Regeln für die Kinder- und Jugendarbeit


Ab morgen, dem 03.03., tritt wieder eine Änderung der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit in Kraft. Hier findet ihr zusammengefasst die Änderungen:
- Die Personenobergrenzen für Angebote wurden erhöht und fallen teilweise weg.
- Es müssen keine Untergruppen mehr gebildet werden.
- Die Pflicht zur Datenerhebung fällt weg.
- Die Maskenpflicht drinnen bleibt jedoch unverändert bestehen. Nur in der Basisstufe darf bei festen Sitzplätzen und 1,5 m Abstand die Maske drinnen abgenommen werden.