Neuer Beschluss zu Aufwandsentschädigungen

Vereinheitlichte Regelungen seit dem Landesjugendleitertag 2021


Neuer Beschluss zu Aufwandsentschädigungen

Die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen an diejenigen, die Veranstaltungen ehrenamtlich organisieren, wurde bisher in der JDAV-Ba-Wü auf Landesebene uneinheitlich gehandhabt. Auf dem Landesjugendleitertag 2021 wurde eine neue einheitliche Regelung beschlossen, die auch die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Landesjugendleitung umfasst. Sie gilt ab 2022.