Update Corona-Regeln in der Kinder- und Jugendarbeit

Verschärfte Maskenpflicht, ablaufender Impfstatus und weiteres


Update Corona-Regeln in der Kinder- und Jugendarbeit

Seit heute gilt die neue Corona-Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben unseren Leitfaden angepasst, hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Verschärfte Maskenpflicht: Wo die Maskenpflicht gilt, muss ab 18 eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) getragen werden.
- Der Status "geimpft" oder "genesen" läuft nach 3 Monaten aus. Durch eine Boosterimpfung gilt man anschließend wieder als geimpft.
- Schärfere Regeln bei der Einreise nach Deutschland:
    - immer: 3G-Nachweis notwendig (Schülerausweis oder Selbsttests gelten nicht)
    - aus Hochrisikogebieten: Digitale Einreisenanmeldung ausfüllen (alle Personen, auf für 2G), Quarantäne für Ungeimpfte / Nichtgenesene (auch Schüler*innen / Kinder)
Wendet euch bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle, wir halten uns für euch auf dem Laufenden.