Update Corona-Regeln in der Kinder- und Jugendarbeit

Weitere Lockerungen und Vereinfachungen


Update Corona-Regeln: weitere Lockerungen und Vereinfachungen


Mit den allgemeinen Lockerungen der Coronaregeln verändern sich seit letztem Wochenende auch einige Regel in der Kinder- und Jugendarbeit. Unser Leitfaden auf der Corona-Seite ist angepasst, hier findet ihr eine kurze Zusammenfassung:
- keine Basis-, Warn- und Alarmstufe mehr: bis 36 Personen braucht es keine Nachweise, ab 36 Personen müssen alle Aktionen 3G stattfinden.
- Es braucht keine Untergruppen und Teilnahmedokumentation mehr. (beides nicht ganz neu)
- Drinnen gilt immer noch eine generelle Maskenpflicht, außer beim Schlafen, Essen und Ausüben von Sport.
Die aktuellen Regeln gelten voraussichtlich nur bis Anfang April. Danach läuft eine Übergangsfrist des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus, sodass sich die Regeln nochmals ändern dürften.