01.07.2022
Seit heute gibt es keine kostenlosen Bürgertest mehr, bzw. nur noch für Risikogruppen. Für unsere Schulungen bedeutet das, dass ihr euch direkt vor und nach der Schulung selbst testen sollt. Bei einem positiven Test informiert eure Teamer*innen und die Geschäftsstelle. Kosten für Coronatests übernehmen wir nicht. Außerdem reist bitte nicht krank oder erkältet an.

05.05.2022
Keine Sorge, es gibt keine neue Regeln! WIr sind nur endlich dazugekommen, unseren Leitfaden auf den neuesten Stand zu bringen. Durch den Wegfall der ganzen speziellen Jugendarbeitsregeln ist er deutlich kürzer geworden, dafür haben wir ein paar Empfehlungen für euch zum Umgang mit der neuen Freiheit und damit auch Verantwortung reingepackt. Schaut gerne mal rechts unten rein!


FAQs

Wir versuchen die FAQs allgemeingültig zu halten und schreiben sie nicht bei jeder neuen Verordnung komplett um. Das bedeutet, dass wir mit Jugendarbeit die dann aktuelle "gültige Form" meinen.  


Schulungen

Teststrategie (ab dem 1.7.22)

Bitte macht direkt vor und nach der Schulung je einen Corona-Selbst-Test. Bei einem positiven Test informiert eure Teamer*innen und die Geschäftsstelle. Wir übernehmen keine Kosten für Coronatests.  


Veranstaltungen

Das Jugendreferent*innentreffen, der Aktionstag "soziale Vielfalt oder Deutscher Akademikerverein" sowie das Jahrestreffen der freien Projektgruppe wurden bereits ins Digitale verlegt. Bei allen anderen Veranstaltungen hoffen wir, dass sie in Präsenz durchgeführt werden können.

Was ist mit dem LJLT 2021?
Der Landesjugendleitertag 2021 fand am 3. und 4. Juli digital statt.

Und was ist mit der Jugendvollversammlung meiner Sektion?
Dazu hat sich die JDAV auf Bundeseben schon Gedanken gemacht. Hier findest du weitere Informationen zur Jugendvollversammlung / Bundesjugendleitertag / Wahlen von JuRefs und Delegierten: jdav.de

Geschäftsstelle
Wann und wie ist die Geschäftsstelle zu erreichen?
Arne, Ulrike, Daniela und Claudia arbeiten immer noch im Homeoffice. Von daher kannst du sie am besten per Mail erreichen. Das Telefon ist umgeleitet, so dass du meistens eine von den vieren erreichst. Nur per Post ist es momentan schwierig, da ja niemand regelmäßig vor Ort ist, um sie zu öffnen. ;-) Sie geht aber nicht verloren, sondern wird etwa einmal pro Woche geöffnet.

Infos zur Wiederaufnahme von Jugendgruppenaktivitäten in BW

Leitfaden Jugendarbeit 05.05.2022

Leitfaden Jugendarbeit 23.03.2022

Vorlage Gesundheitsfragebogen

Planungsrahmen Kinder- und Jugendarbeit

Planungsrahmen KJA 27.08.2021

Hygiene- und Schutzkonzept für unsere Schulungen

Schutz- Hygienekonzept Schulungen Dez 21 


Weitere Informationen

Empfehlungen der JDAV und des DAVs.

Link zur Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Link zur Corona-Jugendverordnung

Link zu weiterführenden Verordnungen (Jugendarbeit, Sport, Sportstätten, ...)

200626_Gemeinsame-Empfehlungen KJA_JSA.pdf

Hilfestellung des Sozialministeriums zur Erstellung eines Hygienekonzepts (29.05.2020)



Landesjugendring

re-open.eu


Was schon alles war


05.04.2022
Die Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wurde zum 3.4.22 aufgehoben. Das bedeutet, dass die vielen Maßnahmen (an die wir uns schon so gewöhnt haben) wegfallen. Das Virus ist aber natürlich nicht verschwunden und aktuell sind die Fallzahlen weiterhin hoch. Es liegt also ab sofort an uns verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen. Dabei gilt es einen Weg zu finden, wieder zur Normalität zurück zu kehren und den Schutz von uns und unseren Teilnehmer*innen zu gewährleisten.
Wir empfehlen, dass ihr Maßnahmen bezüglich Masken und testen gemeinsam in euren Gruppen bzw. in der Sektionsjugend besprecht und diskutiert und anschließend Abmachungen trefft bzw. Regelungen festlegt. Eure Hygienekonzepte und eurer Ausbruchsmanagement solltet ihr weiterentwickeln und vorerst weiterhin verwenden.
Infos findet ihr wie immer beim Landesjugendring. Dort wird es eine Liste von FAQs mit Empfehlungen geben.
Unsere Leitfäden werden in der nächsten Woche angepasst, wenn sich dann hoffentlichnoch ein paar Dinge bezüglich Schülertests und Absonderung geklärt haben.

23.03.2022
Mit den allgemeinen Lockerungen der Coronaregeln verändern sich seit letztem Wochenende auch einige Regel in der Kinder- und Jugendarbeit. Unser Leitfaden (rechs) ist angepasst, hier findet ihr eine kurze Zusammenfassung:
- Keine Basis-, Warn- und Alarmstufe mehr: bis 36 Personen braucht es keine Nachweise, ab 36 Personen müssen alle Aktionen 3G stattfinden.
- Es braucht keine Untergruppen und Teilnahmedokumentation mehr. (beides nicht ganz neu)
- Drinnen gilt immer noch eine generelle Maskenpflicht, außer beim Schlafen, Essen und Ausüben von Sport.
Die aktuellen Regeln gelten voraussichtlich nur bis Anfang April. Danach läuft eine Übergangsfrist des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus, sodass sich die Regeln nochmals ändern dürften.

02.03.2022
Ab morgen, dem 03.03., tritt wieder eine Änderung der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit in Kraft. Hier findet ihr zusammengefasst die Änderungen:
- Die Personenobergrenzen für Angebote wurden erhöht und fallen teilweise weg.
- Es müssen keine Untergruppen mehr gebildet werden.
- Die Pflicht zur Datenerhebung fällt weg.
- Die Maskenpflicht drinnen bleibt jedoch unverändert bestehen. Nur in der Basisstufe darf bei festen Sitzplätzen und 1,5 m Abstand die Maske drinnen abgenommen werden.
Wir werden den Leitfaden die kommenden Tage anpassen und ihn deutlich vereinfachen können.

23.02.2022
Seit heute gilt in BaWü die Warnstufe, nicht mehr die Alarmstufe. Daraus folgen für die Jugendarbeit in der JDAV ein paar Erleichterungen.
- In Kletterhallen gilt jetzt 3G, nicht mehr 2G.
- Mehr größere Aktionen in der Jugendarbeit: 36 Personen ohne Nachweise und bis zu 420 Personen mit 3G-Nachweis. Untergruppen müssen nach wie vor gebildet werden.
- Keine Änderung bei der Maskenpflicht, sie gilt immer noch überall drinnen, außer direkt beim Klettern / Bouldern oder beim Schlafen.
- Der Schulausweis gilt bis inkl. 17 immer noch als 2G-Nachweis.

08.02.2022
Am 03.02. wurde die Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit wieder einmal angepasst. Vieles ist jetzt noch unverständlicher formuliert, nennenswerte Veränderungen hat es aber kaum gegeben. Hier die kurze Zusammenfassung:
- Die Ausnahmen bei der Maskenpflicht für Angebote mit Übernachtung wurden gestrichen. In den Warn- und Alarmstufen gilt drinnen in allen Konstellaktionen die Maskenpflicht. Ausnahmen sind natürlich weiterhin beim Schlafen, Essen und Ausüben von Sport.
- Die Regeln für 3G in der Alarmstufe II wurden verkompliziert. Wer noch nicht geboostert ist, braucht teilweise zusätzlich einen Test.
- Ein PCR-Test ist nach einem positiven Selbsttest, z.B. auf einem Lager, keine Pflicht mehr. Die betroffene Person muss aber natürlich isoliert werden. Versucht bitte trozdem einen PCR-Test machen zu lassen, wenn es möglich ist.
Lasst euch nicht verrückt machen von den ständigen Änderungen. Im Kern gelten die gleichen Regeln seit Frühsommer 2021. Auch, wenn viele Details in der Verordnung widersprüchlich oder ungeklärt sind: Mit Vernunft rangehen und im Zweifelsfall bei uns fragen!

01.02.2022
Seit Freitag gilt die neue allgemeine Corona-Verordnung, die auch Auswirkungen auf die Jugendarbeit hat. Hier gibt's den aktuellen Stand der Dinge:
- Durch die Neudefinition der Stufen in BaWü gilt aktuell die Alarmstufe I, nicht mehr die Alarmstufe II. In Kletterhallen gilt damit 2G, nicht mehr 2G+.
- Auch in der Jugendarbeit gelten jetzt die Regeln der Alarmstufe I, schaut dazu in unseren Leitfaden rechts unten.
- Es gilt nach wie vor eine Ausnahme für Schüler*innen bis inkl. 17 Jahre. Die Aufhebung dieser Ausnahme wurde verschoben.17.01.2022
Seit heute gilt die neue Corona-Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben unseren Leitfaden angepasst, hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Verschärfte Maskenpflicht: Wo die Maskenpflicht gilt, muss ab 18 eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) getragen werden.
- Der Status "geimpft" oder "genesen" läuft nach 3 Monaten aus. Durch eine Boosterimpfung gilt man anschließend wieder als geimpft.
- Schärfere Regeln bei der Einreise nach Deutschland:
    - immer: 3G-Nachweis notwendig (Schülerausweis oder Selbsttests gelten nicht)
    - aus Hochrisikogebieten: Digitale Einreisenanmeldung ausfüllen (alle Personen, auch für 2G), Quarantäne für Ungeimpfte / Nichtgenesene (auch Schüler*innen / Kinder)
Wendet euch bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle, wir halten uns für euch auf dem Laufenden.

07.12.2021
Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Sonderregelung für ungeimpfte / ungenesene Schüler*innen zwischen 12 und 17 Jahren, die ihnen wegen der Schultests den 2G-Status gibt, nach dem 31.01. ausläuft. Somit werden ab Februar für alle ab 12 die gleichen Regeln gelten. Ungeimpfte Jugendliche kommen dann z.B. nicht mehr in Kletterhallen rein. Bitte kommuniziert das möglichst bald in euren Sektionen. Zwischen den zwei Imfpungen sollen sechs Wochen liegen, anschließend dauert es nochmals 14 Tage, bis der geimpft-Status erreicht ist. Daher ist für eine praktische Fortsetzung der Jugendarbeit in der Halle notwendig, schnell aktiv zu werden.
Ansonsten gilt seit dem Wochenende in Kletterhallen in BaWü 2G+. Schüler*innen unter 18 sind aber bis Ende Januar ausgenommen, es reicht also trotz des "+" der Schulausweis ohne zusätzlichen Test.

01.12.2021
Gestern Abend wurde eine überarbeitete Version der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Unser Leitfaden ist angepasst (rechts unten), hier ist für die Übersicht die Kurzversion:
- Die maximalen Teilnahmezahlen sind jetzt abhängig von der Corona-Stufe in BaWü. In der aktuellen Alarmstufe II dürfen sich nur Jugendgruppen bis 12 Personen (inkl. JLs) ohne 3G treffen, 3G dürfen Aktionen bis 120 Personen stattfinden, 2G+ bis 420 Personen.
- Es müssen nach wie vor Untergruppen von bis zu 36 Personen gebildet werden.
- Die Maskenpflicht wurde nochmals verschäft. In der Alarmstufe II gilt eine ständige Maskenpflicht, auch bei Angeboten mit Übernachtung innerhalb der Untergruppen, egal wieviel G. Die üblichen Ausnahmen (draußen mit Abstand, bei der Ausübung von Sport, Übernachtungsraum) bleiben bestehen.
- Außerhalb der Ferien gilt für unter-18-Jährige der Schülerausweis als Testnachweis.
- Bei mehrtägigen Aktionen gilt generell mindestens 3G. Es muss zu Beginn des Angebotes ein Testnachweis vorgelegt werden, danach alle 3 Tage. Wir dürfen aber nach wie vor selber Tests beaufsichtigen.

22.11.2021
Bei der letzten Überarbeitung der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit ist in der Alarmstufe (gilt aktuell in BaWü!) wieder eine Maskenpflicht auch innerhalb der Gruppen bis 24 bzw. 36 Personen eingeführt worden. Diese gilt bei allen Aktionen ohne Übernachtung. Für die normale Gruppenstunde muss drinnen also wieder eine Maske getragen werden. Bei mehrtägigen Aktionen darf innerhalb der Untergruppen weiterhin auf die Maske verzichtet werden.
Während der Ausübung von Sport gilt die Maskenpflicht nicht. Wo der Sport genau anfängt, wird in verschiedenen Hallen unterschiedlich gehandhabt: Mancherorts gilt eine ständige Maskenpflicht, außer direkt beim Klettern / Bouldern. In anderen Hallen gibt es Sportbereiche, in denen keine Maskenpflicht herrscht, also auch beim Sichern keine Maske getragen werden muss. Bitte thematisiert innerhalb eurer Jugend, wie ihr mit den unterschiedlichen Regeln zu Maskenpflicht in der Jugendarbeit und evtl. keine Maskenpflicht beim Klettern umgehen wollt.

25.10.2021
Der Landesjugendring hat zusammen mit dem Sozialministerium wegen der komplexen Rechtlage die aktuellen Corona-Regeln für die Herbstferien rund um Schülerstatus und Testpflicht klargestellt. Hier die Ergebnisse:
"- In den Herbstferien als unterrichtsfreier Zeit muss für 3G-Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die am Montag, 1.11.2021 oder im Laufe der Ferienwoche beginnen, eingangs ein aktueller (Bürger-)Test nachgewiesen werden. Es gilt § 5 Absatz 3 CoronaVO.
- Der Schülerausweis (bzw. Nachweis des Schülerstatus) genügt nicht!
- Dieser Testnachweis kann auch durch beaufsichtigte Selbsttests des Anbieters (z.B. Jugendverband/-ring) erfolgen.
- Bei Besuchen von anderen Einrichtungen/Angeboten im Rahmen des Kinder- und Jugendarbeitsangebots (z.B. Zoo, Freizeitparks etc.) gilt dagegen der Schülerausweis (bzw. Nachweis des Schülerstatus) auf Grundlage  der Landesverordnung auch in den Herbstferien als Testnachweis. Diese verwirrende Regelung wurde deshalb getroffen, weil beaufsichtigte Selbsttests wegen der bundesgesetzlichen Lage (§ 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 CoronaVO bzw. § 2 Nummer 7 Buchstabe a SchAusnahmV) nicht bei Angeboten von Dritten anerkannt werden können. Auch bei eventuellen Busfahrten außerhalb des ÖPNV gilt der Schülerausweis (bzw. Nachweis des Schülerstatus).
- Im Übrigen unterscheidet die CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit bewusst weiterhin nicht in Basis-, Warn- und Alarmstufe. Kinder- und Jugendarbeit soll weiterhin im Rahmen, wie er auch schon in den Sommerferien galt, stattfinden können."

20.09.2021
Schon wieder wurde die Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit in BaWü geändert. Immerhin wurde sie nur redaktionell angepasst, inhaltliche Änderungen haben sich nicht ergeben. In unserer letzten Ausgabe des Leitfadens ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen: Die Maskenpflicht in (Unter-)Gruppen entfällt nur, wenn alle Beteiligten getestet, geimpft oder genesen sind, also nicht in der normalen Gruppenstunde, wenn keine Nachweise eingesehen werden. Wenn alle Jugendleiter*innen 3G erfüllen und alle Gruppenkinder zur Schule gehen, darf aber auch drinnen auf die Maske verzichtet werden.

06.09.2021
Leider urlaubsbedingt spät, aber immer hin jetzt da: Unser Leitfaden zur aktuellen Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit in BaWü vom 23.08. ist da! Kurze Zusammenfassung:
- Maximale Teilnahmezahlen sind nicht mehr abhängig von der Inzidenz oder von drinnen / draußen.
- Für Schüler*innen müssen außerhalb der Ferien keine Testnachweise mehr eingesehen werden.

- Testpflicht bei Wiedereinreise nach Deutschland. Achtung: Von Jugendleiter*innen beaufsichtigte Selbsttests gelten hier offiziell nicht.
Auch der Planungsrahmen des Sozialministeriums ist aktualisiert. Meldet euch bei Fragen gerne bei uns!


16.08.2021
Mit der Änderung der allgemeinen Corona-Verordnung (gültig ab dem 16.08.) werden die Corona-Einschränkungen größtenteils von der lokalen Inzidenz entkoppelt. Es wird auch die Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit in den kommenden Tagen angepasst werden. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald mehr dazu bekannt ist!
Beachtet auch die allgemeine Testpflicht bei Einreise nach Deutschland für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Diese gilt unabhängig davon, ob das Reiseland ein (Hoch-)Risikogebiet ist oder nicht.


30.07.2021
Die Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit wurde wieder bearbeitet, aber immerhin nur mit kleinen Änderungen, die jetzt im Leitfaden nachgelesen werden können. Schnellversion:
- Wenn während eines mehrtägigen Angebots die Inzidenz über einen Grenzwert steigt, gelten trotzdem die erlaubten Teilnahmezahlen wie zu Beginn, niemand wird heimgeschickt.
- Erweiterung der Testpflicht bei mehrtägigen Angeboten bei einer Inzidenz >35: Zusätzlicher Test am Abreisetag
- Höhere erlaubte Teilnahmezahlen für Lager, Camps etc. bei der Inzidenzstufe 3 (35 - 50).

20.07.2021
Den vollständig überarbeiteten Leitfaden rund um Corona und die Jugendarbeit findet ihr rechts unten. Besonderes Augenmerk liegt auf die Regeln rund um Ausfahrten und Übernachtungen. Beachtet: Inzwischen dürfen wir Jugendleiter*innen auch Selbsttests beaufsichtigen, diese gelten dann als offizielle Tests. Mehr dazu im Leitfaden!

15.07.2021
Endlich ist er da: Der Planungsrahmen zur Kinder- und Jugendarbeit (siehe rechts unten). In diesem zwischen dem Sozialministerium und u.a. dem Landesjugendring abgestimmten Dokument werden viele Details zur Umsetzung der aktuellen Corona-VO zu Kinder- und Jugendarbeit erläutert und die Rechtslage halbwegs verständlich dargelegt. Wenn ihr eine Ausfahrt oder Jugendlager plant, solltet ihr unbedingt reinschauen!
ps: Unser Leitfaden wird auch spätestens Anfang nächster Woche an die aktuellste Jugendarbeits-Verordnung angepasst.

12.07.2021
Aktuell ist Jugendarbeit mit wenigen Auflagen möglich. Wir warten noch auf den "Planungsrahmen Freizeiten" vom LJR, um euch dann spätestens Anfang nächster Woche alle Infos aktuell und kompakt präsentieren zu können.

28.06.2021
Durch die Anpassung der allgemeinen Corona-Verordnung ergeben sich teilweise massive Lockerungen im öffentlichen Leben. Diese betreffen in manchen Punkten auch die Jugendarbeit. Aktuell wird die Jugendarbeits-Verordnung überarbeitet um den Widerspruch aufzulösen, dass im allgemeinen Leben teilweise mehr erlaubt ist als in der Jugendarbeit. In der Zwischenzeit könnt ihr besonders Veranstaltungen auch nach den allgemeinen Regeln durchführen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

21.06.2021
Nach Aussagen des Landesjugendrings soll die Regelung zum Testen bei mehrtägigen Aktionen so verstanden werden, dass erst ab einer vollen Woche, also 7 Tagen, ein zweiter Test nötig ist. Unberührt davon bleibt aber, das bei Übernachtungsangeboten binnen 7 Tagen nach dem Angebot durch alle Beteiligten zusätzlich ein Schnelltest gemacht werden muss.

14.06.2021
Die ab heute gültige Corona-Verordnung zu Kinder- und Jugendarbeit erlaubt wieder Jugendarbeit mit Übernachtungen im In- und Ausland, im kleineren Rahmen ab sofort, für größere Lager und Camps ab dem 01.07. Zudem wurde für die Jugendarbeit die Maskenpflicht gelockert. Sie besteht bei niedrigen Inzidenzen nur noch drinnen. Alle Details und weitere Infos findet ihr im neuen Leitfaden rechts unten.

10.06.2021
Inzwischen ist geklärt, dass auch die Tests an Schulen für 60 Stunden für die Jugendarbeit gelten, sofern sie bescheinigt werden.

09.06.2021
Mit der neuen allgemeinen Corona-Verordnung gibt es Erleichterungen bei der Durchführung von Vereinssitzungen. Diese Regeln haben wir in unseren Leitfaden aufgenommen.
Voraussichtlich ab kommender Woche sollen Neuerungen in der Corona-Verordnung zu Kinder- und Jugendarbeit erscheinen. Nach aktuellem Stand werden u.a. wieder Übernachtungen mit Auflagen erlaubt sowie die Maskenpflicht gelockert.

18.05.2021
Seit gestern gilt die neue Corona-Verordnung zu Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben unseren Leitfaden dazu (rechts unten) grundlegend überarbeitet, bitte schaut rein um euch über die neuen Regeln zu informieren.

17.05.2021
Ab heute können sich in BaWü ehrenamtliche Jugendleiter*innen gegen das Coronavirus impfen lassen! In Impfzentren braucht man dafür die von der eigenen Sektion unterschriebene Bescheinigung (rechts unten). In Arztpraxen wurde die offizielle Priorisierung aufgehoben, sodass hier von einem großen Andrang auszugehen ist.

11.05.2021
Zum 17.05. werden die Corona-Regeln zur Jugendarbeit in der entsprechenden Verordnung des Landes BW erneuert. Geplant ist u.a. eine erleichterte Durchführung von Jugendarbeit in Präsenz, auch bei höheren Inzidenzen, sowie eine Perspektive für Angebote mit Übernachtungen ab den Sommerferien. Da nach der Ankündigung noch zu viele wichtige Fragen offen sind, müssen wir auf den genauen Text der Verordnung warten, bis wir mehr sagen können. Dann wird es hier wieder ein Update des Leitfadens geben. Mehr Infos gibt es beim Landesjugendring.

06.05.2021
Gute Nachrichten! Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit bekommen in BaWü eine erhöhte Priorität beim Impfen gegen das Coronavirus. Damit werden sie voraussichtlich ab Mitte Mai impfberechtigt sein. Rechts auf dieser Seite findet ihr einen Link zur Bescheinigung des Sozialministeriums, welche von eurer Sektion unterschrieben werden muss. Wer genau das in eurer Sektion machen wird, klärt ihr am besten mit eurem Jugendreferat.

28.04.2021
Im Moment erreichen uns immer wieder Anfragen, ob Jugendleiter*innen bei Impfen früher dran kommen. Leider ist das in BaWü nicht der Fall. Früher geimpft werden hier nur Menschen, die beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, keine Ehrenamtlichen. Das Sozialministerium BaWü lehnt eine frühere Impfung von Ehrenamtlichen aktuell ab, im Gegensatz zu z.B. Bayern, wo Jugendleiter*innen vorgezogen wurden.
Außerdem: Der Leitfaden wurde um die Regelungen der bundesweiten "Notbremse" erweitert.

29.03.2021
Letzte Woche wurde die Maskenpflicht in der Jugendarbeit verschärft: Kinder ab dem 6. Geburtstag müssen nun medizinische oder FFP2-Masken tragen. Außerdem gibt es für hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit mit häufigem Personenkontakt die Möglichkeit, sich vorrangig impfen zu lassen. Weitere Infos findet ihr beim Landesjugendring.

19.03.2021
Da schon ein paar Rückfragen dazu kamen: Für die Jugendarbeit in der JDAV gelten erst einmal die Corona-Regeln zur Jugendarbeit. In den Leitfaden aufgenommen wurden die Regeln zum Sport zur Information, da sie mit der Öffnung der Kletterhallen zusammenhängen. Im Leitfaden ist das jetzt deutlicher erklärt.

18.03.2021
Rechts unten findet ihr unseren neuen Leitfaden zur Wiederaufnahme der Jugendarbeit, angepasst auf die aktuellen Regeln zu Jugendarbeit und Sport in BaWü. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden! Wir werden den Leitfaden bei den angekündigten weiteren Öffnungsschritten sowie bei eventuellen Verschärfungen aktuell halten und euch laufend hier informieren.

15.03.2021
Die neue Corona-Verordnung zu Kinder- und Jugendarbeit ist in Kraft getreten. In den Landkreisen in BaWü, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, ist unter Auflagen wieder Jugendarbeit erlaubt. Weitere Infos dazu findet ihr beim Landesjugendring und in ihrem Übersichtsschaubild. In den kommenden Tagen werden wir hier und über den Jugendreferent*innen-Verteiler genauere Infos mit euch teilen. Die Kletterhallen sind aber noch zu, in Landkreisen mit günstiger Infektionslage werden sie ab dem 22.03. mit strengen Auflagen aufmachen können.11.03.2021
in der seit dem 08.03. geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes steht in § 1b, Ziffer 6, dass Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ab 15.3.2021 wieder erlaubt sein wird. Wie genau das aussehen wird, wird in der Jugend-Corona-VO stehen, die voraussichtlich Freitag oder auch erst am Wochenende veröffentlicht wird. Wir informieren euch Anfang nächster Woche über den aktuellen Stand.

02.02.2021
Mit der Verlängerung des Lockdowns ruht nach wie vor auch die Jugendarbeit. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald sich etwas verändert. Außerdem begleiten wir eine hoffentlich im Frühling mögliche Lockerung wieder mit Infos und Empfehlungen.

11.01.2021
Mit der neuen Corona-Verordnung ab dem 11.1. bleibt jugendarbeitstechnisch alles beim Alten. Bis zunächst zum 31.01. ist verbandliche Jugendarbeit vollständig untersagt, unabhängig davon, ob es sich um Jugenderholung oder Jugendbildung handelt.

16.12.2020
Bis zum 10.01.2021 ist Jugendarbeit nach der aktuellen Coronaverordnung vom 16.12.2020 nach § 1b Absatz (2) Satz 6 nicht erlaubt. Wie es danach aussieht werden wir sehen.


02.12.2020
Zusammen mit der Verschärfung der allgemeinen Corona-Verordnung wurde die Corona-Verordnung zur Jugendarbeit in BaWü überarbeitet und gilt seit dem 01.12. Inhaltlich ist das meiste beim Alten geblieben: Jugendbildung ist nach wie vor erlaubt, Jugenderholung nicht. Neu ist u.a. eine etwas bessere Abgrenzung zwischen Bildung und Erholung, aber erwartet euch nicht allzu viel Klarheit davon. Nach mündlichen Aussagen aus dem Ministerium werden die Auflagen für die Jugendarbeit voraussichtlich über die gesamten Weihnachtsferien bestehen bleiben.

06.11.2020
Die aktuelle Corona-Verordnung zur Jugendarbeit in Baden-Württemberg, die ab dem 07.11.20 gilt findet ihr auf der Homepage des Sozialministeriums. Dort findet ihr auch ein Statement und kurz zusammengefasst, was die neue Verordnung für die Jugendarbeit bedeutet.

03.11.2020

Ab dem 07.11. soll eine neue Corona-Verordnung zur Jugendarbeit in BaWü gelten, welche am 06.11. veröffentlicht werden wird. Auf der Seite der Landesjugendrings BW findet ihr weitere Infos zur voraussichtlichen Umsetzung der Verordnung. Unten findet ihr darauf abgeleitet Infos rund um Schulungen, eurer Jugendarbeit sowie zur Arbeit der Landesgeschäftsstelle. Bitte beachtet, dass diese Infos nur vorläufig sind, da die Verordnung im Wortlaut selber noch nicht veröffentlicht ist.

Die Checklisten rechts sind zur Orientierung aus dem Frühsommer noch auf dieser Seite verlinkt. Sie sind natürlich durch die aktuellen Entwicklungen nicht mehr up to date.


24.07.2020

Wir haben die Checkliste für Jugendgruppenaktivitäten angepasst an die aktuellsten Verordnungen. Außerdem gibt es unten rechts noch ein paar weitere Links. Gerade für Fahrten ins Ausland schaut euch die Seite re-open.eu an.

14.07.2020

Ihr findet hier nun ein komplettes Hygiene- und Schutzkonzept, das ihr für eure Jugendgruppenausfahrten verwenden könnt.

30.06.2020

Ab dem 01.07. gilt die neue Corona-Verordnung mit neuen weitreichenden Lockerungen. Damit dürfen sich jetzt 20 Personen auch im öffentlichen Raum treffen. Auch die Jugendarbeits-Verordnung wurde neu geschrieben und gilt auch ab dem 01.07. Damit könnt ihr jetzt in die Planung für eure Sommerausfharten starten. Denn sie sind mit kleinen Einschränkungen möglich. Eine gute Zusammenfassung inklusive Empfehlungen findet ihr auf der Homepage des Landesjugendrings. Wir sind dran unsere Checkliste zu erweitern. Es wird aber noch bis nächste Woche dauern, bis wir euch was bieten können.


15.06.2020

Inzwischen wurde auch die Jugendarbeits-Corona-Verordnung angepasst und schafft Klarheit zu den Gruppengrößen. Diese richten sich auch bei der Jugendarbeit nach der allgemeinen Corona-Verordnung, sodass Gruppenstunden von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum möglich sind, in Jugendräumen, Kletterhallen etc. sind Gruppenstunden mit bis zu 20 Personen erlaubt. Natürlich aber nur unter Einhaltung verschiedener Regeln, die ihr in der Checkliste findet.


10.06.2020

Seit heute gilt die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes BaWü. Damit sind im öffentlichen Raum Treffen von bis zu zehn Personen erlaubt, im nichtprivaten Raum von bis zu 20 Personen. Ob das die 15-Personen-Regelung der Jugendarbeits-Corona-Verordnung aufhebt, ist noch in der Klärung. Auf jeden Fall sollte damit möglich sein, mit kleinen Jugendgruppen von bis zu zehn Personen wieder Treffen außerhalb der Jugendräume, Kletterhalle, etc. zu machen. Weitere Regelungen wie etwa die Dokumentationspflicht der Personen bleiben aber bestehen.

Voraussichtlich ab dem 15.06. soll dann auch die 15-Personen-Regelung der Jugendarbeits-Corona-Verordnung an die allgemeine Corona-Verordnung angepasst (wahrscheinlich auf 20 angehoben) werden. Außerdem sollten dann auch auch Gruppenstunden mit entsprechenden Personenzahlen im öffentlichen Raum möglich sein.

Weitere geplante Öffnungsschritte um euch Planungsgrundlagen zu schaffen, sowie Infos für den Fall einer Infektion bei euren Angeboten findet ihr in in diesem Dokument.


05.06.2020 

Seit dem 02.06.2020 ist Jugendarbeit in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder erlaubt. Was ihr dabei alles beachten müsst, erfahrt ihr in unserer Checkliste gleich rechts unter diesem Eintrag. Diese Checkliste passen wir laufend an die neuen Regelungen an. Gerne könnt ihr auch die Vorlage für den Gesundheitsfragebogen nutzen und auch verändern. Voraussichtlich ab dem 15.06. soll es weitere Lockerungen geben, wahrscheinlich werden ab dem Termin auch Aktionen mit Übernachtung wieder möglich sein.


03.06.2020

Seit dem 02.06.2020 ist Jugendarbeit in Baden-Württemberg unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Dazu gibt es nun eine Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit. Diese soll ab dem 15.06. erweitert werden, so dass auch Angebote mit Übernachtung möglich sind. Der LJR hat die aktuellen Neuerungen übersichtlich zusammengefasst. Wir erarbeiten gerade eine Checkliste für JLs und Jurefs, die auf die Situation in BaWü angepasst ist.


25.05.2020

Wir warten alle auf die neuesten Lockerungen und würden wahrscheinlich am liebsten so schnell wie möglich wieder mit der Jugendgruppe zusammentreffen. Am 18. Mai gab es nocheinmal Änderungen in der Corona-Verordnung. Ab dem 29.05. dürfen Campingplätze und Beherbergungsbetriebe unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Ab dem 02.06. dürfen auch Kletterhallen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Mit eurer Jugendgruppe könnt ihr dennoch erstmal trotzdem nicht in den Pfingsferien weg fahren. Ab dem 16.06. wird eine neue Verordnung gelten, die dann hoffentloch auch etwas über die Jugendarbeit aussagt.


13.05.2020

Seit dem 11.05.2020 gilt eine neue Corona-Verordnung sowie eine Corona-Verordnung Sportstätten. Beide Verordnungen gelten vorerst bis zum 15.06.2020. Geändert haben sich die Kontaktbeschränkungen, die ein Zusammentreffen von Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben. Außerdem dürfen Freiluftsportanlagen öffnen, z.B. die Außenbereiche von Kletterhallen. In der Sportstätten-Verordnung heißt es, dass Training unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zur fünf Personen im Freien wieder erlaubt ist, wenn der nötige Abstand eingehalten werden kann.

Damit ist die Durchführung von Klettertrainings in geteilten Gruppen mit starken Einschränkungen prinzipiell wieder möglich. Bitte stürmt aber nicht einfach los, sondern sprecht euch mit eurem Jugendreferat ab. Ein Wiederhochfahren in der Sektion sollte auf jeden Fall von eurem Vorstand beschlossen werden. Hinterfragt kritisch, ob ihr die Auflagen einhalten könnt und lest auf jeden Fall auch den dazugehörigen Blogeintrag.


20.04.2020

Seit dem 20.04.2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg. Es gibt zwar erste Lockerungen, allerdings sind Zusammenkünfte in Vereinen und im außerschulischen Bereich weiterhin verboten. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 03.05.2020.


08.04.2020

Die Corona-Pandemie hat uns voll Griff. Bis zum 19.04.2020 sind alle Schulen, Sportanlagen und Kletterhallen usw. geschlossen und es bestehen Kontaktbeschränkungen. Laut Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg ist es bis zum 15.06.2020 untersagt sich im öffentlichen Raum mit mehr als einer weiteren Person aufzuhalten und es ist untersagt sich außerhalb des öffentlichen Raums mit mehr als fünf Personen zu treffen. Da sich die Lage sehr schnell ändert, können wir leider auch nicht sagen, wie es momentan so weiter geht oder mit was ihr planen könnt. Aber eins ist gewiss: #stayathome ist sicher.


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