Fahrtkostenabrechnung
Und dies sind die Spielregeln:
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Generell gilt: Ohne Vorlage von Belegen – keine Rückerstattung!
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Wir erstatten die Kosten erst NACH der Schulungsteilnahme.
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Alle Abrechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Schulungsende DIGITAL bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
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Nach Überschreitung dieser 4-Wochen-Frist wird eine Gebühr von 50 € einbehalten, wenn die Kostenabrechnung niedriger ist, der Gesamtbetrag.
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Nach acht Wochen wird nichts mehr erstattet.
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Wenn du keiner Baden-Württembergischen Sektion angehörst sind die Fahrtkosten gedeckelt auf maximal 100 €.
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Schweizer Franken: Werden zu einem Umrechnungskurs von 1:1 abgerechnet. Für eine Erstattung zum Umrechnungswert muss der entsprechende Wecheslkurs entweder anhand von Screenshots oder Bankbelegen nachgewiesen werden.
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Deutschland-Ticket / Jugendticket / Monatskarten usw.: Excel-Tabelle und Screenshots mitschicken, siehe Erläuterung im Absatz weiter unten.
Die Fahrtkostensätze und alles, was du wissen musst, stehen auf dem Formular und werden automatisch berechnet.
Digitales Formular
Hier findest du das Formular
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Fülle es online aus
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Speichere es als pdf
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Unterschreibe es digital
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Sende das unterschriebene Formular inklusive aller eingescannter Belege (z.B. Fahrkarten) als pdfs an info@jdav-bw.de
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Weitere Auslagen: Summe in das Fahrtkostenformular eintragen und eine Liste per Mail inkl. eingescannter Belege mitschicken.
Deutschland-Ticket / JUgendticket / Montaskarten usw.
Du kannst bei deiner Fahrtkostenabrechnung auch Kosten für das Deutschland-Ticket oder sonstige Monatsabos abrechnen. Dazu die nebenstehende Ecxeltabelle ausfüllen, Screenshots des eigentlichen Ticketpreises (mit BahnCard 50) einfügen und zusammen mit dem Fahrtkostenformular von oben an info@jdav-bw.de schicken.
Wir erstatten den Preis für Nahverkehrsticktes mit BahnCard 50 für die gefahrene Strecke, aber nicht mehr als die Kosten des Monatsabos.
Fahrtkostensätze (Ab Juni 2022)
Die Fahrtkosten trägst zunächst du. Mit einem Formular bekommst du diese nach der Schulung von der Geschäftsstelle zurück. Vorausgesetzt, das Fahrtkostenformular ist bis spätestens vier Wochen nach Schulungsende eingegangen.
Es gelten folgende Vergütungssätze (ab 01.06.2022):
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Fahrrad: 25 Ct. / km
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--> AKTION: #letzte Meile: Für die ersten 30km mit dem Fahrrad bekommst du 1€/km (Gilt vorerst nur für Veranstaltungen in 2024).
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2. Klasse Bahnfahrt, andere ÖV: 100 %
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2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 50: 112 %
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2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 25: 106 %
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Fahrradtickets Bahn/Bus und Parktickets für Fahrräder: 100%
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Auto – 1 Person: 7 Ct. / km
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Auto – 2 Personen: 10 Ct. / km
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Auto – 3 Personen: 15 Ct. / km
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Auto – 4 Personen: 20 Ct. / km
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Auto – 5 Personen: 25 Ct. / km
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Auto – jede weitere Person: +2 Ct / km
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Park- und Mautgebühren für schulungsrelevante Fahrzeuge werden übernommen, jedoch keine Vignetten.
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Bei Anreise von einem Ort außerhalb BaWü: max. 100,- €
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Kosten für Mietfahrzeuge/Sammeltaxis werden nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle übernommen.
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Schweizer Franken: Werden zu einem Umrechnungskurs von 1:1 abgerechnet. Für eine Erstattung zum Umrechnungswert muss der entsprechende Wecheslkurs entweder anhand von Screenshots oder Bankbelegen nachgewiesen werden.
BahnCard 50 - lohnt sich
Die BahnCard 50 für Menschen unter 27 Jahren kostet nur 79,90 € (in 2024). Zusammen mit eurem BahnCard-Gutschein von 26 €, den ihr in der Geschäftsstelle beantragen könnt, müsst ihr dann wirklich nicht mehr viel zahlen, um das ganze Jahr über nur den halben Fahrpreis zu zahlen.