für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptberuflich beschäftigten in DAV und JDAV
In meiner Tätigkeit für JDAV und DAV übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu gehört der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch sowie vor Diskriminierung aller Art.
Vertrauenswürdigkeit
(1) Vereinsarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander.
In meiner Leitungsrolle habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung.
Ich versichere, dass ich diese zum Schutz und nicht zum Schaden der mir anvertrauten Personen nutze.
Respekt
(2) Mein Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Unter Achtung meiner eigenen Grenzen gebe ich dem individuellen Befinden der mir anvertrauten Personen Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.
achtsamkeit
(3) Ich nehme die Intimsphäre und die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz der mir anvertrauten Personen und aller anderen Beteiligten wahr und respektiere sie. Ich achte darauf, dass auch die Gruppenmitglieder die persönlichen Grenzen der anderen respektieren.
Wertschätzung
(4) Ich setze mich für eine wertschätzende Vereinskultur ein, in der Verantwortung füreinander übernommen wird und in der es möglich ist, jede Form von persönlichen Grenzverletzungen offen anzusprechen.
zivilcourage
(5) Ich beziehe gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
Chancengleichheit
(6) Ich achte auf die Chancengleichheit aller Personen unabhängig von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Herkunft und Behinderung. Ich respektiere ihre individuellen Bedürfnisse.
professionelle hilfe
(7) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt nutze ich verbandsinterne Ansprechpersonen und ziehe gegebenenfalls professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu.
Beschlossen vom Verbandsrat am 13.11.2020