Maskenpflicht in der Gruppenstunde

Neue Corona-Verordnung zur Jugendarbeit verschärft Maskenpflicht


Maskenpflicht in der Gruppenstunde

Die neue Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit verschärft die Maskenpflicht in der Jugendarbeit wieder. Aktuell muss in der Alarmstufe bei allen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit wieder eine Maske getragen werden, auch wenn alle Beteiligten 3G erfüllen, z.B. weil sie in der Schule getestet werden. Ausgenommen sind nur folgende Bereiche:
- draußen, wenn ständig ein Abstand von mindestens 1,5 m gehalten wird
- bei der Ausübung von Sport
- innerhalb der zu bildenden Untergruppen von 24 bzw. 36 Personen, aber nur noch, wenn es sich um ein Angebot mit Übernachtung handelt. Für die normale Gruppenstunde herrscht also wieder Maskenpflicht.

Wie weit die "Ausübung von Sport" zu fassen ist, wird unterschiedlich interpretiert. Gehört Sichern noch dazu, oder nur das Klettern selber? Haltet euch hier am besten an die Regeln eurer Kletterhalle.

Es ist davon auszugehen, dass wegen der allgemeinen Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahre in absehbarer Zeit die Sonderregeln für 12 - 18-Jährige wegfallen. Bislang zählen sie als 2G, auch wenn sie nur getestet sind. In Kletterhallen gilt bereits 2G, sodass Jugendliche ab 12 ungeimpft demnächst keinen Eintritt mehr erhalten werden.

Wir bitten euch nicht zuletzt deswegen dringend, euch impfen zu lassen und dazu auch das Gespräch mit euren Kindern und Jugendlichen in der Sektion zu suchen. Bislang sind die Regeln für die Jugendarbeit sehr locker im Vergleich zum restlichen Leben. Das können wir nur erhalten, indem wir mit einem guten Beispiel voran gehen.

Mehr Details zu den Regeln und unseren Leitfaden zum Umgang mit Corona in der Jugendsektionsarbeit findet ihr auf unserer Corona-Seite.