Update Corona-Regeln in der Kinder- und Jugendarbeit

Alarmstufe I statt II: 2G in Kletterhallen, Ausnahme für Schüler*innen bis inkl. 17 gilt weiter


Update Corona-Regeln: Alarmstufe I statt II

Seit Freitag gilt die neue allgemeine Corona-Verordnung, die auch Auswirkungen auf die Jugendarbeit hat. Hier gibt's den aktuellen Stand der Dinge:
- Durch die Neudefinition der Stufen in BaWü gilt aktuell die Alarmstufe I, nicht mehr die Alarmstufe II. In Kletterhallen gilt damit 2G, nicht mehr 2G+.
- Auch speziell in der Jugendarbeit gelten jetzt die Regeln der Alarmstufe I, schaut dazu in den Leitfaden auf unserer Corona-Seite.
- Es gilt nach wie vor eine Ausnahme für Schüler*innen bis inkl. 17 Jahre. Die Aufhebung dieser Ausnahme wurde verschoben.